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franzmann.
fachanwälte für arbeitsrecht
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir aus
Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Zu unseren Mandanten
zählen darüber hinaus Gewerkschaften.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen wir in allen Fragen
des Arbeitsrechts gerichtlich, wie außergerichtlich
zur Seite. Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge,
Bonifikation und Tantieme gehören ebenso zu unserem Betätigungsfeld,
wie Fragen bei Zeugnisangelegenheiten, zur vertragsgemäßen
Beschäftigung oder dem Teilzeit-und Befristungsrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Interessenvertretung
von Betriebsräten. Wir beraten Betriebsräte in allen
betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, verhandeln
Betriebsvereinbarungen, stehen als Beisitzer für Einigungsstellen
zur Verfügung und treten als Prozessvertreter bundesweit
vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
auf.
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