für arbeitnehmer

Arbeitnehmer:innen unterschiedlicher Branchen beauftragen uns in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Auch die Beratung und Vertretung leitender Angestellter und Geschäftsführer ist Teil unserer Praxis.

Wir unterstützen bei

  • Kündigungsschutzklagen oder außergerichtlichen Verhandlungen nach Ausspruch oder Androhung einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Prüfung, Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
  • Streitigkeiten wegen Arbeitsentgelt, variabler Vergütung, Tantieme oder Bonus
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Geschäftsführer-Dienstverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Zeugnissen
  • behördlichen Verfahren, z.B. Zustimmungsverfahren des Arbeitgebers wegen Kündigung von Arbeitnehmern:innen mit Sonderkündigungsschutz (bspw. Elternzeit oder Schwerbehinderung)
  • Geltendmachung einer vertragsgemäßen Beschäftigung
  • Konflikten im Rahmen eines Teilzeit- Arbeitsverhältnisses
  • Streitigkeiten im Rahmen eines befristetes Arbeitsverhältnisses
  • Konflikten wegen einer Versetzung
  • Fragen eines Wettbewerbsverbot
  • Konflikten bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
  • Fragen des Verhaltens am Arbeitsplatz (Nutzung von E-Mail und Internet, Datenschutz oder „Compliance“)

Oftmals wünschen Mandanten eine zügige Einigung mit dem Arbeitgeber, möglichst ohne Gericht. Wir analysieren ihre Situation und tragen durch sachkundige Ratschläge und einen  zielführenden Verhandlungsstil zu einer raschen und zufriedenstellenden Einigung mit dem Arbeitgeber bei.