für betriebsräte

Wir beraten und vertreten Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in ganz Deutschland zu allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts.

Wir sind als Sachverständige bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen für Betriebsräte tätig, werden als  Beisitzer in Einigungsstellen benannt und treten als Prozessbevollmächtigte in Beschlussverfahren vor allen deutschen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auf.

Hierbei unterstützen wir Arbeitnehmergremien in Betrieben über Jahre hinweg durch systematische Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Wir haben bei einer Vielzahl von Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen (Personalabbau, (Teil-) Betriebsschließung, Umzug und Änderung der Betriebsorganisation) mitgewirkt. Darüber hinaus begleiten und beraten wir Betriebsräte zu folgenden Themenbereichen:

  • Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schicht-/Dienstpläne)
  • Datenschutz (Nutzung von E-Mail und Internet, CRM)
  • Urlaubsgrundsätze (Urlaubsplanung, Urlaubsgewährung, Urlaubssperre)
  • Ordnung des Betriebes (Verhaltens- und Leistungskontrolle, „Compliance“)
  • Variable Vergütungssysteme (AT-Vergütung, Bonus, Tantieme, Gratifikation)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (BEM, Gefährdungsbeurteilung)
  • personelle Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigung)
  • Qualifikationsmaßnahmen, betriebliche Bildung
  • Zuständigkeitsfragen BR - GBR - KBR – EBR
  • Wirtschaftsausschuss
  • Schulungsansprüche (Erforderlichkeit, zeitliche Lage)
  • Sachmittel (PC, Betriebsratsbüro, Literatur)
  • Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen

Wir arbeiten eng mit betriebswirtschaftlichen oder technischen Sachverständigen zusammen, um geplante Maßnahmen qualifiziert hinterfragen zu können.