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Willkommen auf der Homepage der Kanzlei franzmann. geilen. brückmann. fachanwälte für arbeitsrecht

Wir haben uns auf das Arbeitsrecht spezialisiert und betreuen nur arbeitsrechtliche, betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Mandate. Dabei vertreten alle Rechtsanwälte:innen unseres Büros aus Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer:innen, Betriebsräte sowie Gewerkschaften.

Arbeitnehmer:innen stehen wir in allen Fragen des Arbeitsrechts (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Gehalt, Bonus/ Tantieme, Abmahnung, Versetzung, Arbeitszeugnis, vertragsgemäße Beschäftigung, Elternzeit, Teilzeit, Befristung, Urlaub, etc.) außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.

Sämtliche Anwälte:innen unserer Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main beraten überregional Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen (bspw. bei personellen Angelegenheiten wie Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen) und unterstützen die Verhandlungen über  Betriebsvereinbarungen (bspw. zu den Themenbereichen Arbeitszeitmodelle, Urlaubsgrundsätze, Arbeits-/Gesundheitsschutz sowie Datenschutz). Einen großen Arbeitsschwerpunkt bildet die Unterstützung von Betriebsräten bei Umstrukturierungen bzw. die Begleitung der Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan (bspw. bei Personalabbau, (Teil-) Betriebsschließung, Umzug und Änderung der Betriebsorganisation).

Den im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften stehen wir in tarifrechtlichen Auseinandersetzungen (etwa bei Arbeitskämpfen) zur Seite.